Culpa Inkasso informiert: Insolvenzverfahren wird auf drei Jahre verkürzt
Der Bundestag hat am 17.5.2013 eine neue Regelung für private Insolvenzverfahren verabschiedet: das „Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte“ Das Gesetz ist die erste Verbraucherinsolvenzreform seit 2001 und tritt ab Juli 2014 in Kraft. Dann verkürzt sich die Dauer der Privatinsolvenz um die Hälfte – von sechs auf drei Jahre. Allerdings betrifft diese Verkürzung nicht alle Schuldner. So soll die Dauer nur dann auf drei Jahre heruntergestuft werden, wenn der Schuldner innerhalb der ersten 36 Monate 35 Prozent der Forderungen abbezahlt hat.
Culpa Inkasso: Erfahrung und Kompetenz garantieren schnelles Handeln
Die vorzeitige Restschuldbefreiung greift also nicht in jedem Fall und bietet vor allem gut verdienenden Schuldnern Vorteile. Wer weniger gut verdient, wird hingegen vermutlich Schwierigkeiten bekommen, die 35 Prozent im vorgegebenen Zeitraum von 36 Monaten zu begleichen, vermutet Culpa Inkasso aus Erfahrung. Ob die Reform tatsächlich dazu beiträgt, mehr Schuldner und mehr Gläubiger zu entlasten, wird sich in der Praxis zeigen. Eine Evaluierung des Gesetzes ist bis zum 30.06.2018 vorgesehen. Dann wird noch einmal über eine Regelungsänderung beraten.
Mit Inkrafttreten der neuen Regelung wird auf jeden Fall ein schnelles Handeln im Forderungsmanagement nötig sein, kann Culpa Inkasso aus Erfahrung konstatieren. Forderungen sollten ohne lange zu zögern in die Hände eines kompetenten Inkassounternehmens wie Culpa Inkasso gegeben werden, die über viel Erfahrung verfügt. Culpa Inkasso sorgt dafür, dass Gläubiger so viele Außenstände wie möglich zurückbekommen. Als Full-Service-Dienstleister bietet Culpa Inkasso Leistungen für alle Branchen.